Beiträge Bürokratieabbau
Zur Abrechnung von Leistungen häuslicher Krankenpflege sind wir gezwungen, um nicht eine Kürzung der Leistungsentgelte um 5 % hinnehmen zu müssen, Urbelege mitzuschicken. Urbelege beinhalten: Verordnung des Arztes, Leistungszusagen der Krankenkasse und Kostenvoranschlag. Das ist doch paradox - wir schicken vor oder zum Beginn der Leistung die Verordnung zum Genehmigen an die Krankenkasse. Die Genehmigung der Kasse wird dem Patienten und uns zugesandt. Also müssten doch die Daten bei der Kasse irgendwo gespeichert sein! Wir sind jedoch gezwungen, bei der monatlichen Abrechnung der Leistungen zusätzlich trotzdem die Genehmigung mitzuschicken - und zwar vor allem bei den Kassen, die ein Abrechnungszentrum beauftragt haben!
Zwischen der Kasse und dem Abrechnungszentrum besteht ein rechtsgültiger Vertrag. Die genehmigten Leistungen werden jedoch nicht an das Abrechnungszentrum weitergeleitet, sondern wir müssen in mühevoller Kleinarbeit nicht nur die Papierrechnung, den Leistungsnachweis, die Verordnung - nein, auch noch die Genehmigung der Kasse an das Abrechnungszentrum senden!
Das ist doch eine Sache zwischen der Kasse und dem Abrechnungszentrum! - Jedenfalls wenn man logisch und formal darüber nachdenkt. Unsere Verwaltungsarbeit wird dadurch aufgebläht, die Mehrarbeit aber nicht vergütet.
14. März 2011, Verwaltungsleitung, Landkreis Ludwigshafen
Es gibt die Heimaufsicht, es gibt das Gesundheitsamt, es gibt den MDK mit seinem sinnlosen Pflege TÜV und das Heimverzeichnis. Alle Instutitionen kontrollieren das Altenheim! Zu dem gibt es eine Vielzahl von Zertifizierungen! Alles unter dem Deckmantel des Qualitätsmanagement!
In der täglichen Pflegepraxis führen alle Institutionen zu weniger Zeit für die Pflegebedürftigen! Das Pflegen macht keinen Spaß mehr! Ständig mit dem Rücken zur Wand! Eines kommt bei den Pflegekräften an: Erwartungen, die kein Mensch erfüllen kann! Die Pflegekräfte in Heimen müssen schwerste Arbeit leisten und werden z. B. vom MDK, der Öffentlichkeit etc. so wenig honoriert!
18. November 2010, Krankenpfleger/Student, NRW
Entbürokratisierung des sozialrechtlichen Leistungserbringungsrechts
Veröffentlicht in: RsDE 66 (2008)
Jedes Quartal müssen die Versichertenkärtchen zu den Hausärzten + 10 Euro Praxisgebühr. Dann müssen diese Versichertenkarten mit den entsprechenden Überweisungsträger zu den Fachärzten. Obwohl wir hiermit eine Apotheke beauftragt haben, bleibt dieses doch ein nicht unerheblicher Zeitaufwand, der von den Pflegekräften vorbereitet werden muss, incl. der Überprüfung des Rücklaufes der Versichertenkarten. Auch muss überprüft werden, wann Befreiungskärtchen fällig werden bzw. die Versichertenkarten ablaufen, um dann neue anzufordern.
Transportgenehmigungen bei den Krankenkassen: Dieses ist ebenfalls ein nicht unerheblicher Zeitaufwand, der anders organisiert werden muss. Zudem auch viele Krankenkassenmitarbeiter mit diesem Genehmigungsverfahren nicht immer Bescheid wissen.
26. Juli 2010, Altenpflegerin, Landkreis Kaiserslautern
Ein sehr hoher Verwaltungsaufwand ist mit den Genehmigungsverfahren der Verordnungen häuslicher Krankenpflege verbunden:
Die neuen, in der Arztpraxis am PC gedruckten Formulare verursachen erhöhte Portogebühren durch die erhöhte Anzahl der einzureichenden Blätter und das dickere Papier. Viele Arztpraxen stellen Folgeverordnungen erst nach Beginn des Quartals aus und nicht wie in den Richtlinien vereinbart rechtzeitig vor Ablauf der vorausgegangen Verordnung. Das hat zur Folge, dass die Verordnungen nach Erhalt zunächst per Fax an die Krankenkassen gesendet werden müssen um die Eingangsfrist einzuhalten = doppelter Aufwand. Von den Arztpraxen ungenau ausgefüllte Verordnungen führen oft zu Rückfragen durch die Krankenkassen, z.B. werden häufig die Angaben zu Wundbeschaffenheit, Kompressionsklasse, Präparatnamen, Medikamentenplan, Begründung bei Verordnung von Blutzuckermessungen, verordnungsrelevante Diagnosen usw. vergessen. Das führt zu einer verlängerten Bearbeitungszeit bei der Genehmigung und verzögert die Abrechnung der Leistungen durch die Leistungerbringer.
Für einen erhöhten Bürokratieaufwand sorgen auch unterschiedliche Verfahrensweisen bei der Leistungabrechung im SGB XI-Bereich: Pflegeleistungen werden direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Leistungen der Verhinderungspflege und Betreuungsleistungen nach § 45 SGB XI müssen dem Leistungsempfänger in Rechnung gestellt werden und der muss die Rechnungen bei der Pflegekasse einreichen.
21. Juni 2010, Pflegedienstleitung / Stadt Frankenthal
In der heutigen Zeit werden Pflegeeinrichtungen mit immer größeren und anspruchsvolleren Prüfkriterien des MDK konfrontiert. Dass eine ständige Überprüfung zur Sicherung der Pflegequalität zwingend erforderlich ist, ist der "Pflege" schon seit ihrer Professionalisierung bekannt. Die stetige Weiterentwicklung und pflegewissenschaftliche Erkenntnisse, haben die Pflege zu einem elementaren Bestandteil der heutigen pflegerischen- als auch medizinischen Versorgung von Menschen in allen Bereichen des Gesundheitswesens gemacht. Nur stelle ich mittlerweile folgendes fest:
Auf Grund der benannten hohen Prüfkriterien, denen sich eine Pflegeeinrichtung unterziehen muss, sind diese immer mehr darauf konzentriert, die ohnehin schon sehr aufwändige Pflegedokumentation noch aufwändiger zu gestalten. Dieses geschieht nicht etwa aus "Spaß" an noch mehr administrativer Arbeit, sondern aus dem Grund, durch den MDK- Rheinland- Pfalz in pflegerisch bezogenen Kriterien nicht mit Mangelhaft bewertet zu werden. Letztlich leidet hier dann irgendwann tatsächlich die pflegerische Versorgung darunter und dann wird auch dieses Prüfkriterium mit Gut oder Sehr Gut bewertet. Welch ein Paradoxum, oder?
Weiter finde ich mittlerweile das Genehmigungsverfahren einfacher Verordnungen für häusliche Krankenpflege immer langwieriger und hemmender für unsere tägliche Arbeit. So kommt es nicht selten vor, dass man für ein und dieselbe Leistung innerhalb eines Quartals bis zu 3, 4 oder noch mehr Verordnungen bei der Krankenkasse einreichen muss. Erstens ist jede Verordnung mit einem Bearbeitungsaufwand innerhalb der Pflegeeinrichtung verbunden, weiter muss der Klient jedes Mal seinem gesetzlichen Eigenanteil an die Kasse zahlen und bei ausstehenden Genehmigungen können in der Verwaltung geleistet Leistungen nicht abgerechnet werden. Dann macht auch der hochgelobte DTA keinen Sinn mehr!
Im Großen und Ganzen hakt es noch an vielen Ecken und Kanten und statt der Entwicklung von weiteren nationalen Expertenstandards, sollte sich ein Expertengremium wirklich mal mit dem Thema Bürokratieabbau beschäftigen. Denn nur so sehe ich die Chance, dass unser Beruf sich wieder auf das wesentliche konzentrieren kann, nämlich auf die pflegerische und medizinischen Versorgung der Menschen die sich uns anvertrauen.
15. Juni 2010, Pflegedienstleitung / Trier-Saarburg
Im Nachtwacheneinsatz müssen Zettel der Zu- und Abgänge des Tages ausgefüllt werden. Allein das empfinde ich als sehr fraglich, da von Zugängen die Verwaltung ja als erstes informiert ist. Auch Todesfälle gehen sofort an die PDL/Heimleitung. Auch wenn es keine Zu- oder Abgänge gibt, muss dieser Zettel trotzdem mit Datum und Unterschrift ausgefüllt werden. Von der PDL kam dazu die Antwort, dass ich das nicht zu hinterfragen hätte.
Da ich bereits in vielen Pflegeheimen tätig war, hat sich für mich herauskristallisiert, dass die Dokumentation im PC eine große Zeitersparnis in der Pflege darstellt; leider haben das die wenigsten. Versuche ich dieses anzuregen wird gesagt, dass dieses Verfahren zu teuer ist.
11. Juni 2010, Pflegefachkraft aus Niedersachsen
